AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Änderung 11.04.2023

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hebamme Viona Hahn, Hensges Neuhaus 1, 42349 Wuppertal, E-Mail: hebamme-Viona@gmx.de (im Folgenden „Hebamme“ genannt)

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Ihnen steht bereits während der Schwangerschaft und nach der Geburt Hebammenhilfe zu. Diese Leistungen sind Krankenkassenleistungen und erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Sie werden von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sie stimmen der dazu erforderlichen Datenverarbeitung zu und bestätigen, dass Ihnen hierzu eine gesonderte Patienteninformation zum Datenschutz ausgehändigt wurde.

  1. Kurse

2.1 Anmeldung, Vertragsschluss, Kursort

Eine Anmeldung zu Kursen der Hebamme kann nur elektronisch über das Anmeldeformular der Homepage der Hebamme erfolgen. Um sich anzumelden klicken Sie auf den Button „Anmeldung “ und dann auf Anmelden. Geben Sie hier bitte alle Daten ein. Auch die Daten ihres Partners im Falle eines Kurses mit Partner.  Das Absenden des Formulars stellt (lediglich) ein Angebot dar; erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Hebamme mit einer Terminbezogenen Bestätigungsmail gilt die Anmeldung als angenommen. Die Allgemeine Antwortmail ist keine Bestätigungsemail,. Dieser verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bzw. des Eigenanteils. Mit dem Absenden der Kursanmeldung akzeptieren Sie die Geltung meiner AGB für diese. Sie können Ihr Angebot nur dann wirksam abgeben, wenn Sie diese AGB durch Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert haben.

2.2 Kursgebühren

2.2.1 Erstattung der Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden, die laut Hebammengebührenordnung über die Krankenkassen abrechenbar sind (s. Kursbeschreibung), werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die gesetzliche Krankenkasse dann die kompletten Kursgebühren. Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Hebammen in Hessen und sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen. Die Hebamme stellt der Teilnehmerin am Ende des Kurses über die versäumten Kursstunden eine Rechnung. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. 

Die Partnergebühr des Geburtsvorbereitungskurses wird von der Krankenkasse nicht automatisch übernommen und muss privat entrichtet werden. Die Höhe des aktuellen Partneranteils können Sie der Kursbeschreibung entnehmen.

2.2.2 Erstattung der Kursgebühren durch die private Krankenversicherung

Privatversicherte Frauen tragen die Kursgebühren selbst. Auch die Gebühren für versäumte Kursstunden sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Nach dem Kurs stellt die Hebamme der Teilnehmenden eine Rechnung über die Kursgebühren. Diese Rechnung kann, je nach privater Krankenversicherung, bei dieser eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob Ihre private Krankenversicherung die Kursgebühren übernimmt. Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privat-Gebührenordnung für Hebammen des Landes Nordrhein-Westfahlen (vgl. Kursbeschreibung).

Der Partnerbeitrag im Rahmen des Geburtsvorbereitungskurses ist von der Teilnehmerin ebenfalls selbst zu tragen.

2.2.3 Entrichtung des Partnerbeitrags bei Geburtsvorbereitungskurs

Der Partneranteil (Höhe siehe Kursbeschreibung) muss spätestens eine Woche nach der Online-Buchung des Kurses per Überweisung auf folgendes Konto eingehen:

Viona Hahn
Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN: DE 03 3305 0000 0002 0606 97
BIC: WUPSDE33XXX

2.3 Widerrufsbelehrung

2.3.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende/beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2.3.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen die Hebamme alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

2.4 Absage oder Verlegung durch Hebamme/Durchführung durch andere Hebamme/Umstellung auf Online-Angebot

2.4.1 Absage oder Verlegung durch Hebamme

Für den Kurs gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten.

Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden. Ist kein Ersatztermin durch die Hebamme möglich, wird die Gebühr der entfallenden Stunden zurückerstattet.

2.4.2 Durchführung durch andere Hebamme

In besonderen Fällen kann es auch vorkommen, dass Kursstunden von einer anderen Hebamme durchgeführt werden. Dies berechtigt nicht zu einer Erstattung der Gebühren.

2.4.3 Umstellung auf Online-Angebot

Sollte es von behördlicher Seite zu Kontaktbeschränkungen kommen, werden die Kurse weiter zu den geplanten Terminen als Onlinekurse angeboten. Dies geschieht nur unter der Bedingung, dass Onlinekurse weiterhin über die Krankenkassen abrechenbar sind.

Da es sich bei diesem Wochenendkurs um einen Paar-Kurs handelt, ist die Bezahlung der Partnergebühr vor Kursbeginn verpflichtend, unabhängig davon, ob der Kurs als Präsenzkurs oder als Onlinekurs stattfindet. Es gelten weiter die oben genannten Bedingungen zu den Kursgebühren.

Über eine Änderung diesbezüglich wird Sie die Hebamme rechtzeitig informieren.

2.5 Stornierung durch Teilnehmerin

2.5.1 Wird der Kurs von der Teilnehmerin früher als sechs Wochen vor Beginn abgesagt, so verlangt die Hebamme von der Teilnehmerin lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro. Bei einer Stornierung ab sechs Wochen vor Kursbeginn, bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ist die Hebamme berechtigt, einen Ersatz in Höhe von 50% der Kursgebühr zu verlangen. Der Partnerbeitrag kann auch nicht wieder erstattet werden. Die Stornierung muss rechtzeitig in Textform (gerne auch per E-Mail) bei der Hebamme eingehen. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, hat die Hebamme Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühr.

2.5.2 Bei schwerer Erkrankung oder vorzeitiger Entbindung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Hebamme im Einzelfall eine Rückerstattung der Gebühren veranlassen.

  1. Wochenbettleistungen

3.1 Leistungen

Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Diese werden von mir direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Folgende Leistungen können durch mich erbracht und mit der Krankenkasse in den unten Angegebenen Häufigkeit abgerechnet werden.

  • Vorgespräch in der Schwangerschaft
  • Beratung in der Schwangerschaft (12- mal persönlich oder Beratungen via E-Mail, SMS und Telefon)
  • Hilfeleistung bei Beschwerden (Keine Anzahl begrenzt)
  • Wochenbettbetreuungen nach der Geburt ( In den 10 Tagen können 20 Kontakte in Anspruch genommen werden. D.h. maximal 2x pro Tag. Vom 11. Tag bis zur 12. Lebenswoche sind weitere 16 Kontakte möglich. Maximal ein Kontakt pro Tag.
  • Still- Ernährungsberatung (Von der 12 Lebenswoche bis zum 9 Lebensmonat 8 weitere Kontakte)

Bitte informieren Sie mich innerhalb von 12 Std nach der Entbindung über die Geburt. Hierzu reicht eine SMS. Gerne können Sie die Geburt auch über meine Website registrieren. Wenn das Entlassdatum feststeht, melden Sie sich bitte ein weiteres Mal, damit ich sie für den ersten Wochenbettbesuch einplanen kann. Bitte melden sie sich nicht erst am Entlasstag, somit kann ich nicht garantieren, dass der Wochenbettbesuch nicht zeitgerecht stattfinden kann.

3.2 Erreichbarkeit

Montag bis Freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Samstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Sonn- und Feiertag nur nach Absprache.

Ausnahme bilden die Betreuenden die nach eine Ambulanten Geburt, die Wahlleistung der Rufbereitschaft eingegangen sind. Hier gilt eine Allgemeine Erreichbarkeit von der 37+0 SSW bis 42+0 SSW von 8:00 Uhr – 22:00 Uhr oder nach Absprache.

In nicht allzu dringenden Fällen können Sie mir eine E-Mail schreiben. Hebamme-Viona@gmx.de. Ansonsten erreichen Sie mich per Telefon unter 015906297194 sollte ich nicht rangehen können hinterlassen sie mir eine Nachricht auf der Mailbox oder schreiben Sie mir eine SMS. WICHTIG: Nachrichten über WhatsApp oder anderen Social Media Diensten können nicht beantwortet werden, dass diese aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht sicher sind.

Außerhalb der Zeiten und in den für sie dringlich zu klärenden Situationen, wenden Sie sich bitte an ihren Gynäkologen, Pädiater oder nächstliegende Krankenhaus. Den Kassenärztlichen Notdienst erreichen Sie unter 116117 oder den Notruf unter 112

 

  1. Weitere Kassen- und Zusatzleistungen

4.1. Bezahlung der Kassenleistungen (z.B. Schwangerenberatung, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Beikostberatung)

Kassenleistungen werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V abgerechnet; privat Versicherte erhalten eine Rechnung lt. aktueller privater Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes Hessen. Bitte erkundigen Sie sich vor Inanspruchnahme der Leistung, ob Ihre (private) Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.

Versäumte Termine können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Kundin selbst entrichtet werden.

4.2. Bezahlung der Zusatzleistungen (z.B. Trageberatung, Akupunktur, Kinesio-Taping, Moxa-Behandlung)

Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Höhe der entsprechenden Vergütungen sind vor Ort einsehbar. Auf Wunsch kann die Liste auch übermittelt werden. Die jeweilige Vergütung ist in bar gleich nach Erfüllung der Leistung vor Ort zu entrichten.

4.3. Absage von Beratungsterminen/Behandlungsterminen/Zusatzleistungen

4.3.1. Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Kundin schnellstmöglich informieren. Der Kundin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.

4.3.2 Die Buchung für eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Kundin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Behandlung oder Beratung keine Kosten für die Kundin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes/der vereinbarten Vergütung an. Verspätet sich die Kundin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Behandlungs-/Beratungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Kundin die dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.

  1. Behandlung und Beratung; Mitwirkung der Kundin

Die Beratung wird seitens der Hebamme professionell, herstellerunabhängig und fachkundig vorgenommen. Die Kundin wird die Hebamme auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hinweisen, die eine Beratung oder Behandlung beeinträchtigen, erschweren oder verhindern oder Dritte schädigen können. Bitte weisen Sie lieber auf zu viel als auf zu wenig hin!

  1. Haftung

6.1 Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.

6.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen; Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.

6.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Kundin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (bspw. Bindeweisen oder Anlegen von Tragehilfen) handelt die Kunden eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.

6.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Kundin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.

  1. Datenschutz

Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen.